Die Ausbildung
► In den Bereichen beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung für den Güterverkehr können wir Ihnen ein interessantes Angebot unterbreiten.
► Wir kümmern uns um Führerscheinfristen und laden Sie rechtzeitig zur Weiterbildung ein.
► Unser Büro stimmt jedes Jahr einen Tag Weiterbildung mit Ihnen ab und erinnert
Sie vier Monate vor der Führerscheinverlängerung an diesen Termin.
► Wir stellen Ihnen rechtzeitig zur Verlängerung die notwendigeTeilnahme-bescheinigung für die von Ihnen besuchten 5 Tage Weiterbildung aus. Zudem erinnern wir Sie rechtzeitig an den Antrag für eine neue Fahrerkarte.
► Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) schreibt allen Fahrern
die mit Fahrzeugen inklusive Anhänger über 3,5t zulässiger Gesamtmasse Güter befördern vor, dass sie vor Ablauf von 5 Jahren eine 5-tägige Weiterbildung besucht haben müssen.
die mit Fahrzeugen inklusive Anhänger über 3,5t zulässiger Gesamtmasse Güter befördern vor, dass sie vor Ablauf von 5 Jahren eine 5-tägige Weiterbildung besucht haben müssen.
► Diese kann auch jährlich mit einem Tag Weiterbildung erfolgen. Ab dem 10.September 2009 läuft die fünfjährige Frist.
► Damit Sie möglichst keinen Arbeitstag verlieren, werden wir ausreichend Sonnabend-Termine zur Verfügung stellen.
► Wenn Sie es wünschen, nennen wir Ihnen eine Betriebsärztin, bei der Sie kurzfristig und preiswert einen Untersuchungstermin, für die ärztliche und augenärztliche Untersuchungerhalten können.
► Bitte senden Sie uns eine Mail oder ein Fax. Wir werden Ihnen sehr schnell einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin geben können.